Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dipl.-Kaufmann Frank Nozar Diamantwerkzeuge GmbH
Winkhausstr 3 - 59387 Ascheberg-Herbern

Für alle Lieferungen – auch für solche aus künftigen Geschäften – gelten nachstehende Bedingungen als vereinbart: Der Besteller ist mit unseren Verkaufsbedingungen einverstanden, wenn er ihnen nicht sofort nach Eingang unserer Auftragsbestätigung widerspricht oder wenn er unsere Lieferung in Empfang nimmt. Gegenbestätigungen des Bestellers mit abweichenden Bedingungen wird schon hiermit widersprochen und verpflichten uns in keiner Weise. Erst durch schriftliche Bestätigung werden Abschlüsse und Vereinbarungen für uns verbindlich, auch soweit sie den Vertragsinhalt und diese Geschäftsverbindungen abändern. Abreden, die von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, gelten nur für solche Geschäfte, für die sie ausdrücklich vereinbart werden. Sie haben weder rückwirkend Kraft, noch gelten sie für zukünftige Geschäfte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

1. Angebot
Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend. Das erste Angebot wird in der Regel kostenlos abgegeben. Weitere Entwurfsarbeiten sind nur kostenlos, wenn der Liefervertrag rechtswirksam zustande kommt. Soweit wir eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich übernommen haben, sind Angebotsunterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Material, Gewichts- und Maßangaben nur annähernd maßgebend. Wir behalten uns an allen Angebotsunterlagen Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen weder nachgeahmt, vervielfältigt, noch dritten Personen oder Konkurrenzfirmen zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Konstruktionszeichnungen werden nicht abgegeben. Die Angebote verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme.

2. Auftrag
Liegen Muster, Zeichnungen und Modelle des Bestellers unserer Lieferung zugrunde, übernimmt der Besteller die Haftung dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Im Zweifelsfalle sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Evtl. entstehender Schaden ist vom Besteller zu ersetzen. Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert als dies vereinbart ist. Betriebsstoffe und Schmiermittel gehören nicht zu unserem Lieferumfang. Für elektrotechnische Einrichtungen gelten die allgemeinen und besonderen Bedingungen des Lieferanten dieser Erzeugnisse.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung. Es werden jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die Montage ist im Preis nicht enthalten. Bei Aufstellung von Maschinen und Anlagen sind am Aufstellungsort rechtzeitig Helfer, Hebezeuge sowie alle zur Montage erforderlichen Materialien unentgeltlich zu stellen. Der Transport schwerer Teile am Bau ist gleichfalls Sache des Bestellers. Mauer-, Rüst-, Zimmer-, Maler-, und Glasarbeiten sind bauseits zu übernehmen. Die im Preis evtl. enthaltenen Kosten für Montage enthalten nur die Kosten für normale Arbeitszeiten. Die durch Überstunden entstandenen Mehraufwendungen werden zusätzlich berechnet.
Die Zahlungen sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, folgendermaßen zu leisten: 1/3 bei Bestellung, 1/3 bei Versandbereitschaft,
1/3 vier Wochen nach Versandbereitschaftsmeldung.
Schuldbeträge sind nach Eintritt der Fälligkeit ohne vorausgegangene Mahnung mit 1% über den jeweiligen Satz der Kosten für Kontokorrentkredite unserer Bank zu verzinsen. Durch die Verzinsung wird die Geltendmachung weiterer Verzugschäden unsererseits nicht ausgeschlossen. Die Rechnung kann vorzeitig fällig gestellt werden, wenn nach unserem Ermessen ein berechtigter Anlass vorliegt. Die Annahme von Wechseln und Schecks gilt nicht als Zahlung, sondern erst deren Bareinlösung. Diskont-, Wechselstempel-, Domizil- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers, falls nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird. Die Abrechnung mit Forderungen irgendwelcher Art, auch gegen Montage und Reparaturkosten sowie Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Eine Mängelrüge entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung, es sei denn, Forderungen sind unbestritten oder rechtkräftig festgestellt.

4. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Lieferungen getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ist eine Verfügung über die gelieferten Waren, ihre Verwendung oder Sicherheitsüberlegungen dem Besteller nicht gestattet. Erwachsen dem Besteller Forderungen in Bezug auf die von uns gelieferten Waren aus einer Weiterveräußerung, Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund, so tritt er sie schon jetzt bis zur Höhe unserer Forderungen an uns ab. Der Besteller ist berechtigt, die abgetretene Forderung einzuziehen und verpflichtet, den Betrag an uns abzuführen, so lange er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt hat. Wir sind ermächtigt, bei Zahlungsverzug oder jeder anderen erheblichen Vertragsverletzung des Bestellers die sofortige Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen. Ein Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die abgetretenen Forderungen bzw. deren Erlös hat der Besteller uns sofort mitzuteilen mit sämtlichen Angaben, die zur Intervention gegenüber dem Dritten erforderlich sind.

5. Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen gelten nur annähernd und sind für uns verbindlich. Der Besteller ist nicht berechtigt, den Auftrag zurückzuziehen, wenn Lieferungsverzögerungen oder -beschränkungen durch höhere Gewalt, Unbrauchbarkeit eines wichtigen Arbeitsstückes, Betriebsstörung, Produktionsunterbrechungen infolge arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen oder des nicht rechtzeitigen oder lückenlosen Hereinkommens der erforderlichen Rohstoffe bzw. des Halbmaterials oder aus sonstigen Gründen entstehen. Deckungskäufe auf unsere Kosten werden nicht anerkannt. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben und nicht vor Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten sowie Eingang der vereinbarten Anzahlung. Die Versandbereitschaftsmeldung ist einer Lieferung gleichzusetzen. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so darf die Zahlung hierdurch keinen Aufschub erleiden. Teillieferungen sind zulässig.

6. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn wir den Versand durchführen oder zur Übernahme der Frachtkosten verpflichtet sind, wobei wir die Art des Versandes und des Weges frei bestimmen können, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Verpackung wird von uns nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Haftung für Verpackungsmängel oder Schäden wird von uns jedoch nicht übernommen. Die versandfertige Ware muss sofort abberufen werden, sonst sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen und Lagergebühren zu erheben. Eine Transport-Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers.
Auch mit der Versandbereitschaftsmeldung geht die Gefahr auf den Besteller über.

7. Abnahmeverweigerung bzw. -verzug des Bestellers
Gerät der Besteller mit der Abnahme der Ware in Verzug oder verweigert der Besteller schon vor Fälligkeit der Lieferung die Annahme der Ware, so können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, die mindestens 14 Tage betragen muss, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir können dann auch ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens 30% des vereinbarten Nettokaufpreises als Schadenersatz verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass im konkreten Fall kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss von Wandlung, Minderung und Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wie folgt: Alle diejenigen Teile, mit Ausnahme solcher, die nach ihrer stofflichen Beschaffenheit oder der Art ihrer Verwendung starkem Verschleiß unterliegen, sind unentgeltlich nach uns unterliegender Wahl von uns auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 6 Monaten (bei täglich 16stündigem Betrieb 3 Monate, bei durchgehendem Betrieb 2 Monate) ab Inbetriebnahme nachweisbar infolge eines von dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung – unbrauchbar, oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Verzögert sich der Versand, die Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrenübergang. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zusteht. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährfrist.
Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung – ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeebneter Baugrund, chemische, elektrotechnische und elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller uns nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben sowie die erforderlichen Helfer und Materialien zu stellen, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Für die Ersatzstücke und die Ausbesserung wird in gleicher Weise gewährleistet wie für den Liefergegenstand, jedoch besteht eine Haftung nur bis zum Ende der Haftungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritte ohne unsere vorherige Genehmigung unsachgemäß vorgenommene Änderung oder Instandsetzungsarbeiten, wird die Haftung aufgehoben. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtung nicht erfüllt. Für Ein- und Ausbaukosten, entgangenen Gewinn, Terminverzögerung und sonstige Folgeschäden aller Art haften wir nicht.

9. Rücktrittsrecht des Bestellers
Wird uns die übernommene Leistung vor dem Gefahrenübergang endgültig unmöglich, so kann der Besteller ohne Anspruch auf Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten. Wird bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände ein Teil der Lieferung unmöglich, so kann der Besteller entsprechend mindern. Liegt ein von uns zu vertretender Leistungsverzug vor und setzt der Besteller uns eine Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach deren Ablauf die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Als Nachfrist wird mindestens die Hälfte der seit der Auftragserstellung bis zur Abmahnung vergangenen Zeit schon jetzt vereinbart. Trifft die Unmöglichkeit durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.

10. Rücktrittsrecht des Lieferers
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnitts 5 der Lieferbedingungen, sofern sie auf unseren Betrieb erheblich einwirken, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verschlechterungen der finanziellen Lage des Bestellers oder nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen, welche gegen die Kreditwürdigkeit des Bestellers sprechen, berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag. Treten wir aus den vorstehenden Gründen vom Vertrag zurück, hat der Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche.

11. Gerichtsstand
Erfüllungs- und Gerichtsstand ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Bei Geschäften mit ausländischen Firmen steht uns das Recht zu, Gerichtsstand und Anwendung des Rechtes des Ursprungslandes zu wählen.

12. Rechtswirksamkeit einzelner Teile dieser Bestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Teile nicht. Die rechte des Bestellers aus dem Vertrag mit uns sind nicht übertragbar.

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